Werner Gerberich - Greußenheim - Gemeinde

Werner Gerberich
- Von Mensch zu Mensch -


 

Bürgermeister und Mitglieder des Gemeinderates ab 01.05.2002
 

Erster Bürgermeister


 

Gemeinderatsmitglieder der CSU/FWG-Liste


 

Gemeinderatsmitglieder Greußenheimer Liste (GL)


 

Gemeinderatsmitglieder der FW/UWG-Liste


 

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Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderates
 

Die Ausschüsse sind nach § 8 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Greußenheim vorberatend tätig.
 

Haupt- und Finanzausschuss:

Aufgaben: Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung, des Gewerbewesens, der öffentl. Sicherheit und Ordnung, des Gesundheits- und Sozialwesens, der öffentlichen Einrichtungen (Anmerkung d. Verf.: ohne Jugendzentrum oder Turnhallenbelegung, da hierfür Sozial- und Kulturausschuss), der Wirtschaftsförderung sowie Finanz- und Personalangelegenheiten.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Bruno Scheiner

Mitglieder:

  1. Uwe Gürz (CSU/FWG) - Vertreter: Raimund Fischer
  2. Margot Senger (CSU/FWG) - Vertreter: Walter Hetzer
  3. Ludwig Herold (GL) - Vertreter: Freddy Dürrnagel
  4. Dieter Sendelbach (FW/UWG) - Vertreter: Thomas Rützel

 

Rechnungsprüfungsausschuss:

Aufgaben: Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse, (örtliche) Rechnungsprüfung gem. Art. 103 Abs. 1 GO.

Vorsitzender: Freddy Dürrnagel

Mitglieder:

  1. Uwe Gürz (CSU/FWG) - Vertreter: Walter Hetzer
  2. Karl Lother (CSU/FWG) - Vertreter: Margot Senger
  3. Ludwig Herold (GL) - Vertreter: Werner Gerberich
  4. Thomas Rützel (FW/UWG) - Vertreter: Karl Freudenberger

 

Sozial- und Kulturausschuss:

Aufgaben: Förderung und Unterstützung der Krabbelstube, des Kindergartens, der Grund- und Hauptschule sowie die Förderung der Jugend allgemein und verstärkt der Senioren. Angelegenheiten der Kultur-, Heimat- und Gemeinschaftspflege, der Erwachsenenbildung und Jugendpflege. Belegung der Turnhalle, Verpachtung der Kegelbahnen und der Gaststätte, Besorgung der die Turnhalle betreffenden Angelegenheiten.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Bruno Scheiner

Mitglieder:

  1. Margot Senger (CSU/FWG) - Vertreter: Walter Hetzer
  2. Uwe Gürz (CSU/FWG) - Vertreter: Raimund Fischer
  3. Werner Gerberich (GL) - Vertreter: German Keller
  4. Thomas Rützel (FW/UWG) - Vertreter: Karl Freudenberger

 

Bau- und Umweltausschuss:

Aufgaben: Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens, ferner Empfehlung zur Erteilung des Einvernehmens zu Bauanträgen innerhalb der in § 30 bis 34 BauGB genannten Bereiche bei gleichzeitiger Erteilung der Befreiung sowie zu Anträgen auf Erteilung eines Vorbescheides und Straßenabtretungen, Empfehlung über Grundstücksteilungen und verkehrsrechtliche Regelungen im Ortsbereich.
 
Angelegenheiten des Umweltschutzes, insbes. der Müllbeseitigung, des Immissionsschutzes und des Schutzes der Gewässer und des Bodens.
Angelegenheiten des Naturschutzes, insbes. des Schutzes der natürlichen Strukturen und der Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation sowie der notwendigen Abstimmung mit den Erfordernissen der Landwirtschaft, sowie bewusster Umgang mit Energie und Förderung der alternativen Energien.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Bruno Scheiner

Mitglieder:

  1. Walter Hetzer (CSU/FWG) - Vertreter: Margot Senger
  2. Karl Lother (CSU/FWG) - Vertreter: Raimund Fischer
  3. German Keller (GL) - Vertreter: Werner Gerberich
  4. Karl Freudenberger (FW/UWG) - Vertreter: Dieter Sendelbach

 

Gemeinschaftsversammlung und Zweckverbände (Mitglieder aus Greußenheim)
 

Gemeinschaftsversammlung:

Stellv. Vorsitzender: 1. Bürgermeister Bruno Scheiner

Mitglieder:

  1. Margot Senger (CSU/FWG) - Vertreter: Uwe Gürz
  2. Werner Gerberich (GL) - Vertreter: Freddy Dürrnagel

 

Schulverband Waldbüttelbrunn:

1. Bürgermeister Bruno Scheiner

Weitere Mitglieder:

  1. Karl Lother (CSU/FWG) - Vertreter: Walter Hetzer
  2. Freddy Dürrnagel (GL) - Vertreter: Werner Gerberich

 

Zweckverband Uettingen:

1. Bürgermeister Bruno Scheiner

Weitere Mitglieder:

  1. Raimund Fischer (CSU/FWG) - Vertreter: Walter Hetzer
  2. German Keller (GL) - Vertreter: Werner Gerberich
  3. Dieter Sendelbach (FW/UWG) - Vertreter: Karl Freudenberger


 

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Ergebnis der Kommunalwahl vom 03.03.2002
 

Von insgesamt 1238 Wahlberechtigten gaben 996 Wähler ihre Stimme ab, was einer Wahlbeteiligung von 80,5 Prozent entspricht.
 
Bei der Bürgermeisterwahl wurden 901 gültige Stimmen abgegeben (90,5 % der Wähler). 95 Stimmzettel waren ungültig. Hiervon entfielen 546 Stimmen auf den bisherigen Amtsinhaber Bruno Scheiner (CSU), welcher sich damit deutlich von seinem Herausforderer Thomas Rützel (FW/UWG) absetzte, der 355 Wählerstimmen erhielt. Bürgermeister Scheiner erhielt somit 60,6 % der abgegebenen gültigen Stimmen, 54,8 % der Wählerstimmen bzw. 44,1 % der Stimmen aller Wahlberechtigen und nimmt für weitere 6 Jahre auf dem Bürgermeistersessel Platz. Bruno Scheiner wurde im Jahre 1990 erstmals zum Bürgermeister gewählt.
 

Bei der Wahl der Gemeinderatsmitglieder wurden insgesamt 22.052 gültige Stimmen abgegeben, wobei jeder Wähler bis zu 24 Stimmen abgeben konnte. 16 Stimmzettel waren ungültig. Die Stimmen verteilten sich folgendermaßen:


 

Die Ergebnisse im einzelnen:

  1. Thomas Rützel (FW/UWG, Listenplatz 1), 1348 Stimmen - (wiedergewählt als Gemeinderat)

  2. Bruno Scheiner (CSU/FWG, Listenplatz 1), 1321 Stimmen - (als Bürgermeister wiedergewählt)

  3. Margot Senger (CSU/FWG, Listenplatz 3), 1252 Stimmen - (wiedergewählt als Gemeinderätin)

  4. Uwe Gürz (CSU/FWG, Listenplatz 2), 1142 Stimmen - (neu gewählt als Gemeinderat)

  5. Karl Freudenberger (FW/UWG, Listenplatz 3), 1040 Stimmen - (wiedergewählt als Gemeinderat)

  6. Ludwig Herold, jr. (GL, Listenplatz 1), 972 Stimmen - (wiedergewählt als Gemeinderat)

  7. Karl Lother (CSU/FWG, Listenplatz 5), 955 Stimmen - (wiedergewählt als Gemeinderat)

  8. German Keller (GL, Listenplatz 5), 904 Stimmen - (wiedergewählt als Gemeinderat)

  9. Dieter Sendelbach (FW/UWG, Listenplatz 5), 821 Stimmen - (wiedergewählt als Gemeinderat)

  10. Karin Kuhn (FW/UWG, Listenplatz 7), 802 Stimmen - (erste Nachrückerin bei FW/UWG)

  11. Raimund Fischer (CSU/FWG, Listenplatz 4), 792 Stimmen - (wiedergewählt als Gemeinderat)

  12. Werner Gerberich (GL, Listenplatz 3), 761 Stimmen - (neu gewählt als Gemeinderat)

  13. Otto Hörner (FW/UWG, Listenplatz 6), 760 Stimmen

  14. Freddy Dürrnagel (GL, Listenplatz 2), 735 Stimmen - (neu gewählt als Gemeinderat)

  15. Walter Hetzer (CSU/FWG, Listenplatz 6), 645 Stimmen - (neu gewählt als Gemeinderat)

  16. Bernd Waack (FW/UWG, Listenplatz 12), 486 Stimmen

  17. Rudolf Seubert (GL, Listenplatz 9), 480 Stimmen - (erster Nachrücker bei GL)

  18. Marianne Wolf (CSU/FWG, Listenplatz 7), 472 Stimmen - (erste Nachrückerin bei CSU/FWG)

  19. Stefan Fersch (CSU/FWG, Listenplatz 9), 466 Stimmen

  20. Erich Hetzer (GL, Listenplatz 7), 451 Stimmen

  21. Helga Linse (GL, Listenplatz 10), 444 Stimmen

  22. Stefan Staus (GL, Listenplatz 13), 414 Stimmen

  23. Michael Stiglmeier (CSU/FWG, Listenplatz 8), 412 Stimmen

  24. Horst Lang (GL, Listenplatz 4), 393 Stimmen

  25. Michael Scheiner (GL, Listenplatz 8), 382 Stimmen

  26. Josef Stiepeldey (FW/UWG, Listenplatz 2), 348 Stimmen

  27. Ute Pleinert (GL, Listenplatz 6), 325 Stimmen

  28. Erwin Geißler (CSU/FWG, Listenplatz 14), 300 Stimmen

  29. Werner Böhnel (GL, Listenplatz 11), 284 Stimmen

  30. Hans-Georg Keller (CSU/FWG, Listenplatz 12), 260 Stimmen

  31. Uwe Jäkel (FW/UWG, Listenplatz 11), 244 Stimmen

  32. Dirk Gehr (FW/UWG, Listenplatz 10), 228 Stimmen

  33. Frank Gerlich (FW/UWG, Listenplatz 4), 217 Stimmen

  34. Karl-Heinz Köhler (CSU/FWG, Listenplatz 13), 215 Stimmen

  35. Mike Hetzer (CSU/FWG, Listenplatz 10), 188 Stimmen

  36. Uschi Oehrlein (CSU/FWG, Listenplatz 11), 178 Stimmen

  37. Fritz Hartmann (CSU/FWG, Listenplatz 15), 156 Stimmen

  38. Rita Kleinschnitz (GL, Listenplatz 14), 139 Stimmen

  39. Peter Kuhn (FW/UWG, Listenplatz 8), 135 Stimmen

  40. Michaela Brunner (FW/UWG, Listenplatz 9), 108 Stimmen

  41. Andreas Graf (GL, Listenplatz 12), 77 Stimmen


 

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Bürgermeister und Mitglieder des Gemeinderates vom 01.05.1996 bis 30.04.2002
 

Erster Bürgermeister


 

Gemeinderatsmitglieder der CSU/FWG-Liste


 

Gemeinderatsmitglieder der FW/UWG-Liste


 

Gemeinderatsmitglieder Greußenheimer Liste (GL)


 

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Brief an Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder vom 27.11.2000
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bürger der Gemeinde Greußenheim werden durch Artikel im Mitteilungsblatt, Berichte aus der Tagespresse, Info-Briefe der im Gemeinderat vertretenen Parteien oder Wählergruppen und Sonderveranstaltungen (z.B. Bürgerversammlung) reichhaltig informiert. Die aus unterschiedlichen Quellen stammenden Meldungen sind in aller Regel nicht bloße Nachrichten, sondern dienen auch der Meinungsbildung. Hierzu müssen die verbreiteten Informationen notwendigerweise jedoch umfassend (das zur Entscheidung Wesentliche) und zutreffend sein (nach dem Kenntnisstand richtig).

Zu einem Artikel in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes unter der Rubrik "Informationen zur Sitzung des Gemeinderates vom 10.10.2000" besteht nach meiner Ansicht Klärungsbedarf. Unter TOP 6 konnte man folgendes nachlesen: "Es müsse nämlich beachtet werden, dass die Bio-Energie als Privatgesellschaft nicht über alle geforderten Details der Gemeinde gegenüber auskunftspflichtig ist. Dies lasse sich nur nach dem Gesellschaftsrecht und der vorhandenen Satzung der Bio-Energie beurteilen." Des weiteren hieß es: "Die Gesellschaft sei es auch, die entscheidet, welche Informationen sie veröffentlicht und welche im nichtöffentlichen Teil zu behandeln sind."

Diese Betrachtungsweise erscheint mir nicht ganz zutreffend, weshalb ich den tatsächlichen Sachverhalt anhand der gesetzlichen Bestimmungen zu ergründen versuche. Hierbei sind insbesondere die Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie des Handelsgesetzbuches (HGB) bedeutsam.

Nach Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO sind Sitzungen des Gemeinderats grundsätzlich öffentlich. Die nichtöffentliche Sitzung ist die Ausnahme und nur dann zulässig, wenn Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit, d.h. welche Informationen im nichtöffentlichen Teil zu behandeln sind, entscheidet auch der Gemeinderat und nicht die privatrechtliche Gesellschaft. Ich bin aber der Überzeugung, dass es keinen berechtigten Anspruch der Bio Energie Greußenheim GmbH dahingehend gibt, dass die von der Greußenheimer Liste geforderten Informationen im nichtöffentlichen Teil zu behandeln seien. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass die Gesellschaft umfangreiche Auskunftspflichten zur Eintragung in das Handelsregister (§§ 7, 8, 10, 39, 40 GmbHG) bzw. gegenüber der Öffentlichkeit hat (§ 35a GmbHG), jeder Person die Einsicht in das Handelsregister gestattet ist (§ 9 HGB) und das Gericht, bei dem das Handelsregister geführt wird, die Eintragungen öffentlich bekannt zu machen hat. Allein hieraus ergibt sich bereits ein wesentlicher Anteil der geforderten Informationen bzw. das Nichtvorliegen eines berechtigten Interesses der Gesellschaft. Zum anderen hat nach § 51a GmbHG der Geschäftsführer jedem Gesellschafter auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben und die Einsicht der Bücher und Schriften zu gestatten. Da die Gemeinde einer der Gesellschafter ist, wüsste ich nicht, was der verlangten Auskunft entgegensteht. Die Einwohner der Gemeinde Greußenheim haben demzufolge nach Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO einen (ggf. einklagbaren) Anspruch auf öffentliche Behandlung der fraglichen Informationen.

Ich hoffe nicht, dass in Sitzungen des Gemeinderates leichtfertig die Öffentlichkeit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen wird. In aller Regel überwiegt nämlich das Interesse der Öffentlichkeit. Auch muss die Öffentlichkeit von den in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen informiert werden, wenn der Grund für die "Geheimhaltung" entfallen ist.

Besonders pikant wird die Angelegenheit noch dadurch, dass bei der Veräußerung von gemeindlichen Grundstücken die Gemeinde plötzlich nicht mehr die in besagter Sitzung geforderte "Trennung zwischen den Angelegenheiten der Gemeinde und denen der Gesellschaft" vornimmt. Sie fordert nämlich dann in dem privatrechtlich ausgestalteten Grundstückskaufvertrag, dass die Erwerber ihre Heizenergie von einer privaten Gesellschaft beziehen (vgl. Baugebiet "Eselsweg"). Ein solcher privatrechtlicher "Anschluss- und Benutzungszwang" dürfte nämlich dann rechtswidrig sein, wenn die Gemeinde - sei es als (Gesellschafterin eines) Energieversorgungsunternehmen, sei es als Verkäuferin von Grundstücken - ohne hoheitlich zu handeln am Wirtschaftsleben teilnimmt und privaten Unternehmen als Wettbewerber gleichgeordnet gegenüber tritt. Die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) finden dann auf ihr Handeln Anwendung. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist darüber hinaus auch in dem Fall anwendbar, dass die Gemeinde, ohne selbst als Unternehmen zu agieren, fremde Wettbewerber fördert. Die Gemeinde, der allein die Planungshoheit für das Gemeindegebiet zusteht, nimmt nach dem Urteil des OLG München vom 22.04.1999 (U (K) 2149/98) auf dem Markt für unbebaute Grundstücke eine beherrschende Stellung ein, wenn sie für künftige Bauleitplanungen Baurecht nur noch unter der Voraussetzung ausweist, dass sie vorher die Hälfte der in Betracht kommenden Grundstücksflächen erwerben kann. Dies gilt für den Fall des Erwerbs sämtlicher Flächen natürlich erst recht. Macht ein Marktbeherrscher den Verkauf auf dem beherrschten Markt von dem Eingehen weiterer Bezugsverpflichtungen (Anschluss an bestimmte Versorgung) abhängig, so liegt eine nach dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot des § 19 Abs. 4 Nr. 1 GWB unzulässige Koppelung vor. Weitere Details können Sie der beigefügten Anlage ("Fundstelle") entnehmen.

Der Erlass einer Satzung nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 3 GO zum Anschluss der Grundstücke an die in der Gemeinde vorhandenen Nahwärmenetze ist ebenfalls nicht möglich, da diese Bestimmung nur für Einrichtungen der Fernwärme Gültigkeit hat. Es wäre im übrigen absurd, gerade in dem Gebiet, das man vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen möchte, eine nicht emissionsfreie Anlage der Nahwärmeversorgung zu betreiben.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich halte eine Energieversorgung mit Rohstoffen aus heimischer Region zumindest wegen der gegenüber dem Verbrennen von Heizöl geringeren Umweltbelastung aufgrund kürzerer Transportwege und des geringeren Energieaufwands bei der Herstellung für ökologisch sinnvoller. Wo immer es geht ist, sollten alle Produkte des täglichen Bedarfs, besonders Lebensmittel, Wasser, Energie, Baustoffe, mit möglichst geringem Aufwand nahe beim Verbraucher produziert oder bereit gestellt werden. Es müsste allerdings stets auch die Möglichkeit bestehen, dass die Grundstückseigentümer einer ökologisch in etwa gleichwertigen Alternative zur Versorgung ihrer Wohnungen mit Wärmeenergie den Vorzug geben können. Die Diskussion um die bestmögliche, d.h. ökologisch sinnvolle und wirtschaftlich vertretbare Lösung ist jedoch noch lange nicht abgeschlossen. Sowohl Heizöl, Erdgas als auch Holz (Scheitholz, Hackschnitzel, Pellets) emittieren Schadstoffe. Holz enthält mit 70 bis 85 Prozent (Kohle 6 bis 30) einen sehr hohen Anteil an Kohlenwasserstoffen, die bei der Verbrennung "flüchtig" sind: Ein Kilogramm Holz ergibt rund 10 m3 Abgase, im wesentlichen Kohlendioxid, Wasserdampf, Kohlenmonoxid und unverbrannte Kohlenwasserstoffe, dazu Ruß, Rauch und Staub. Im Vergleich zu Erdgas oder Erdöl sind die Emissionen an Schadstoffen erheblich größer. Bei der Verbrennung von Altholz kommen noch gesundheitlich bedenkliche Schadstoffe, z.B. aus chemischen Holzschutzmitteln in Möbelholz, dazu (Quelle: Dr.-Ing. Rudolf Weber in "webers Taschenlexikon Energie+Umwelt", Olynthus Verlag für verständliche Wissenschaft und Technik, FL-9490 Vaduz, 1. Auflage, 1992). Die im Holzhackschnitzelwerk der Bio Energie Greußenheim GmbH angewandte Technik bzw. die eingebauten Filter dürften jedoch (hoffentlich) die genannten Emissionen erheblich reduzieren. Die energetischen Anwendungen von Holz können in der Regel auch nur dann wirtschaftlich sein, wo das Holz an Ort und Stelle anfällt. Spätestens, wenn wir unser Holz von außerhalb holen müssten, aber andere Gemeinden ebenfalls Holzhackschnitzel-Werke betreiben, wäre das Projekt wohl nicht mehr (über-)lebensfähig. Nebenbei bemerkt, kann der gesamte bisher benötigte Energiebedarf für z.B. Strom, Heizung und Antrieb von Kraftfahrzeugen weder über kaltgepresstes Pflanzenöl, über "Biodiesel", über Holz noch über sonstige nachwachsende Rohstoffe gedeckt werden. Sie können nur zusammen mit weiteren, noch zu entwickelnden Techniken (z.B. Wasserstoff, Raum-Quanten-Technik) unterstützend wirken. Wir hätten sonst abgeholzte Wälder und Monokultur auf den Feldern, d.h. von Schädlingen befallene und für Krankheiten anfällige Pflanzen und keine Möglichkeit zum Anbau gesunder Lebensmittel. Auch die viel gerühmte Atomkraft hilft hier nicht weiter, da sie das "Entsorgungs"-Problem künftigen Generationen auflastet. Selbst aus dem "sichersten" Atomkraftwerk müssen verbrauchte Brennstäbe irgendwann heraus und irgendwo gelagert werden. Nach menschlichen Zeitmaßstäben strahlen sie ewig, das ist zumindest sicher. Somit ist die Politik, die Wirtschaft, die Wissenschaft aber auch jeder einzelne aufgefordert, an der Lösung dieses Problems in jeder denkbaren Weise mitzuwirken. Was jeder bereits heute tun kann, ist, Energie einzusparen (weniger Autofahren, nicht alle Räume heizen, Wärmedämmung und Raumtemperatur senken).

Da ich gerade das Thema Umwelt anspreche, möchte ich bei dieser Gelegenheit auch verschiedene Informationen weitergeben, welche auf die Gefahren des Mobilfunks hinweisen. Die in der Anlage genannten Heftungen gingen nicht an die Gemeinde, sondern wurden dem 1. Bürgermeister sowie den Mitgliedern des Gemeinderates von mir direkt "zugestellt". Als Vertreter der Einwohner von Greußenheim wurden 13 Personen gewählt. Unabhängig von der politischen Richtung oder der gesetzten Schwerpunkte sind alle zur Mitwirkung bei gemeindlichen Belangen und zur Entscheidung nach ihrem Gewissen aufgefordert. Es dürfte deshalb eine Selbstverständlichkeit sein, dass allen Personen die gleichen für die Entscheidung notwendigen Informationen durch Gemeinde, Verwaltung oder Ersten Bürgermeister zugänglich gemacht werden. Da es immer Menschen sind, die Entscheidungen treffen, und diese sich - gerade auf kommunaler Ebene - nicht hinter irgendwelchen Institutionen ("Die Gemeinde") verstecken können, wurde dieses Schreiben auch an alle in den Gemeinderat berufenen Personen versandt.

Seit Donnerstag, 25.03.1999, 18.00 Uhr, befindet sich auch in Greußenheim, auf dem Dach der Turnhalle, ein Mobilfunkmast für den Handyempfang. Den Vertretern der Gemeinde fiel die Entscheidung hierfür offenbar leicht, da ja "keine Kosten für die Gemeinde" anfielen. Wissenschaft und Mobilfunkbetreiber oder -befürworter schließen zudem eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt aus. Nebenbei bemerkt, werden Gefährdungen in vergleichbaren Fällen stets ausgeschlossen (Contergan, Atomkraft, Pestizide, Insektizide, Gentechnik, Tiermehl usw.) da dies ja dem "Wohl der Allgemeinheit" und nicht dem persönlichen Profit dient. Untersucht wurde hier aber in erster Linie nur der thermische Effekt der Strahlung, also mögliche Schäden durch Erwärmung oder Verbrennung. Es gibt inzwischen zunehmend mehr Hinweise auf gravierende, leistungsabhängige sogenannte athermische Wirkungen elektromagnetischer Strahlung. Bereits jetzt zeigen sich nach der Installation von Mobilfunksendeanlagen schwere Gesundheitsstörungen bei Mensch und Tier. Der Mensch reagiert nachweislich bereits auf Strahlungsintensitäten, wie sie noch in mehreren Kilometern Entfernung von Sendeanlagen erreicht werden. Immer eindringlicher warnen Mediziner und Wissenschaftler vor den unkalkulierbaren Auswirkungen technischer Mikrowellen und besonders vor niederfrequent gepulsten Hochfrequenzen wie bei den D- und E-Netzen des Mobilfunks von Handys und Sendeanlagen oder den schnurlosen Heimtelefonen nach DECT-Standard.

Gerade mit dem Selbstverständnis einer umweltbewussten Gemeinde, eines umweltbewussten Bürgermeisters oder Gemeinderatsmitglieds ist es nicht zu vereinbaren, einem weiteren Fortschreiten dieser Technik in unserer Gemeinde Vorschub zu leisten. Bei früher getroffenen Entscheidungen haben Sie es möglicherweise nicht besser gewusst. Dies gilt aber künftig nicht mehr. Es gibt sicher Personen, für die ein Handy mittlerweile unverzichtbar geworden ist oder Situationen, in denen man auf ein Handy angewiesen sein kann. In den meisten Fällen gilt dies jedoch nicht. Ich bitte Sie deshalb von ganzem Herzen: Stellen Sie sich allen Bestrebungen der Ausweitung dieser Technik zumindest in Ihrer Gemeinde mit aller Kraft entgegen. Verzichten Sie selbst auf die Benutzung des Handys. Weihnachten steht vor der Tür: Bitte schenken Sie ihren Kindern kein Handy oder lassen Sie ihnen keines schenken. Diese weden mit dieser "schönen" und bequemen Technik nur geködert und abhängig gemacht. Versuchen Sie, Ihre Kinder von der Richtigkeit Ihres Anliegens zu überzeugen. Sie werden es Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt einmal danken.

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Brief zu lesen. Ihnen allen wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest, Gottes Segen und gedeihliches Wirken zum Wohle unserer Gemeinde.


 

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Werner Gerberich im April 2002 (Webmaster)

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